Vögel füttern im Winter

Der NABU gibt Infos und Tipps zur Winterfütterung

 

Blaumeise am Futterautomat.

Das Füttern von Vögeln zur Winterzeit hat nicht nur in Deutschland eine lange Tradition. Es ist bei vielen Vogelfreunden beliebt und von Beginn an auch in unserem Verband verankert. An Futterstellen lassen sich die Tiere aus nächster Nähe beobachten. So vermittelt das Füttern Naturerlebnis und Artenkenntnis zugleich. Das gilt besonders für Kinder und Jugendliche, die immer weniger Gelegenheit zu eigenen Beobachtungen und Erlebnissen in der Natur haben.

Der NABU sagt, worauf zu achten ist, um den Nutzen für die Vögel zu sichern und Freude an der Vogelfütterung zu haben.

  1. Füttern Sie Wildvögel erst bei Frost oder Schnee, dann aber regelmäßig. Die Vögel finden nun kaum Futter und verbrauchen trotzdem viel Energie, um ihre Körpertemperatur von rund vierzig Grad gegen die Kälte der Umgebung aufrecht zu erhalten. Labormessungen haben ergeben, dass zum Beispiel Meisen in einer einzigen Kältenacht bis zu zehn Prozent ihres Gewichtes verlieren.

  2. Wählen Sie Futterspender, bei denen die Tiere nicht im Futter herumlaufen und es mit Kot verschmutzen können. Auf diese Weise minimieren Sie die Übertragung und Ausbreitung von Krankheitserregern.

  3. Am besten verwenden Sie Futtersilos, da hier das Futter nicht verdirbt und sich keine Nahrungsreste sammeln können. Futterspender müssen so gebaut und angebracht werden, dass das Futter auch bei starkem Wind, Schnee und Regen nicht durchnässt werden kann, da es sonst verdirbt oder vereist.

  4. Wohin mit dem Futterspender?
    Platzieren Sie Futterspender mit genügend Abstand zur nächsten Glasscheibe (mindestens zwei Meter) und an einer übersichtlichen Stelle, so dass sich auch keine Katzen anschleichen können.

  5. Reinigen Sie herkömmliche Futterhäuschen regelmäßig mit heißem Wasser und legen Sie täglich nur wenig Futter nach. Aus hygienischen Gründen sollten Sie beim Reinigen Handschuhe tragen.

  6. Welches Futter eignet sich am Besten?

    Für Körnerfresser wie Finken, Sperlinge und Ammern: Sonnenblumenkerne und Freiland-Futtermischungen.

    Für Weichfutterfresser wie Rotkehlchen, Heckenbraunelle, Meisen, Amseln, Zaunkönig: Rosinen, Obst, Haferflocken, Kleie, Meisenknödel. Keinesfalls sollte man salzige Nahrung wie Speck oder Salzkartoffeln anbieten. Auch Brot ist nicht zu empfehlen, da es im Magen der Vögel aufquillt.

Quelle: www.nabu.de

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Neues Naturschutzgesetz in der Schublade

der NABU fordert, Artenvielfalt und Ehrenamt zu stärken 

Als "Rückfall in die Steinzeit" charakterisiert der NABU Niedersachsen das bekannt gewordene neue Naturschutzgesetz.

Besonders kritisch wird vom NABU Niedersachsen die von der niedersächsischen Landesregierung verfolgte Aufweichung der sogenannten Eingriffsregelung im Naturschutzrecht gesehen. Eine negative Abweichung vom Bundesrecht wäre die Folge. Künftig sollen lediglich Ausgleichszahlungen genügen, wenn durch eine neue Straße oder ein neues Bauwerk in die Natur eingegriffen wird. Die Verpflichtung, den Schaden durch konkrete Naturschutzmaßnahmen vor Ort zu kompensieren, soll entfallen. Ein gesteigerter Flächenverbrauch ist die Folge. Der Flächenverbrauch ist aber der Hauptfaktor für den Verlust unserer Artenvielfalt.

Die Beteiligung von Naturschutzverbänden an Planvorhaben wie auch die Klagebefugnis wird mit dem Gesetzentwurf erheblich eingeschränkt. Der NABU Niedersachsen wird den weiteren Weg des Gesetzentwurfes genau verfolgen und die Stärkung von Artenvielfalt und Ehrenamt einfordern. 

Neues Naturschutzgesetz verabschiedet

Qelle: NABU Niedersachsen



17. Februar 2010 - Im Niedersächsischen Landtag wurde über die Neuordnung des Naturschutz- und Wasserrechtes und das Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung abgestimmt. Der NABU Niedersachsen begrüßt, dass die vom Niedersächsischen Landtag beschlossenen Gesetze weitreichende Änderungen gegenüber den katastrophalen Entwürfen erfahren haben.

NABU-Landesvorsitzender Dr. Holger Buschmann sagte anlässlich der heutigen Abstimmung im Niedersächsischen Landtag: „Nichtsdestotrotz reichen die heute beschlossenen Gesetze bei weitem nicht, um den weiteren Verlust der biologischen Vielfalt aufzuhalten, im Gegenteil werden sie den Verlust beschleunigen. Denn sie bedeuten eine Aufweichung der bisherigen Gesetzeslage, obwohl eigentlich eine Verbesserung des Naturschutzrechtes notwendig gewesen wäre.“

Der intensive Einsatz des NABU Niedersachsen hat dazu geführt, dass die weitere Verschlechterung beim Naturschutzgesetz vergleichsweise gering bleibt. Dennoch wird es Aufgabe in der Zukunft sein, diese Verschlechterungen wieder aufzuheben. Beispielsweise darf es bei der Eingriffsregelung zur Berechnung eines etwaigen Ersatzgeldes für erfolgte Schäden an Natur und Landschaft keine Deckelung auf sieben Prozent der Maßnahmenkosten geben. Auch der Katalog der geschützten Biotope muss überarbeitet und erweitert werden um Biotope die bisher per Gesetz geschützt waren und deren Schutz nun entfällt.

Bach
Auch beim Niedersächsischen Wasserrecht sieht der NABU Niedersachsen negative Auswirkungen, insbesondere durch den Wegfall der Gewässerrandstreifen.

Dr. Holger Buschmann, NABU-Landesvorsitzender, erklärte: „Wir haben gefordert, die derzeit geltende Regelung zum Erhalt der Gewässerrandstreifen beizubehalten. Eine Verbesserung der Randstreifen mit einer durchgehenden Breite von 10 Metern bei Gewässern 1. Ordnung sowie fünf Metern bei allen anderen Gewässern, aber auf jeden Fall bei denen 2. Ordnung, hätte umgesetzt werden müssen. Nur Gewässer mit genügend Raum sichern dauerhaft eine gute Wasserqualität und Lebensvielfalt.“

Das Gesetz schwächt stattdessen den Gewässerschutz mit der Folge einer Verschlechterung der Gewässerqualität, einer Reduzierung der Artenvielfalt sowohl im Gewässer als auch im angrenzenden Lebensraum sowie einer Strukturverarmung der Gewässer. Dies widerspricht zudem den Anforderungen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Auch hier sieht der NABU Niedersachsen Handlungsbedarf für die Zukunft.